Ratgeber

Photovoltaik in Schleswig-Holstein: Kosten, Speicher und PV-Pflicht

Solarstrom vom eigenen Dach rechnet sich – aber nur mit der richtigen Auslegung. Hier lesen Sie, was eine PV-Anlage kostet, wann sich ein Speicher lohnt und was die PV-Pflicht in Schleswig-Holstein bedeutet.

Von , Meister Informationselektronik · Stand: Juni 2026

Nahaufnahme eines Photovoltaik-Moduls

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Eine schlüsselfertige Photovoltaikanlage fürs Einfamilienhaus kostet bei GIB Nord, Ihrem Elektro-Meisterbetrieb aus Neustadt in Holstein, je nach Dachgröße und Modulleistung meist zwischen 12.000 und 25.000 €. Darin enthalten sind Module, Wechselrichter, Montage und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Kommt ein Stromspeicher hinzu, steigt der Preis entsprechend – wie stark, hängt von der gewählten Speichergröße ab.

Den genauen Preis für Ihr Dach in Neustadt in Holstein, Ostholstein, Lübeck oder Kiel ermitteln wir erst nach einer persönlichen Dachbegehung und einem Blick auf Ihren tatsächlichen Stromverbrauch – so zahlen Sie nicht für Leistung, die Sie gar nicht brauchen.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Ohne Speicher nutzen Sie rund ein Drittel Ihres Solarstroms selbst, der Rest wird eingespeist. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch oft auf 60–70 % – Sie kaufen also deutlich weniger Strom zu.

Ob sich das für Sie rechnet, hängt von Verbrauch, Tagesprofil und Strompreis ab. Wir rechnen das ehrlich mit Ihnen durch, statt pauschal zum teuersten Paket zu raten.

PV-Pflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt für viele Neubauten und bei größeren Dachsanierungen eine Photovoltaik-Pflicht. Die genauen Schwellen und Ausnahmen hängen von Gebäudeart und Zeitpunkt ab.

Wir prüfen für Ihr Vorhaben, ob und in welchem Umfang die Pflicht greift, und planen die Anlage so, dass sie die Vorgaben erfüllt und sich gleichzeitig wirtschaftlich trägt.

Förderung

Die Einspeisevergütung nach EEG ist bundesweit geregelt, dazu kommen je nach Lage zinsgünstige Kredite und teils regionale Programme. Welche Möglichkeiten aktuell passen, sagen wir Ihnen im Beratungsgespräch.

Wohnhaus mit Photovoltaik-Anlage auf dem Satteldach
Planung, Montage und Anschluss der PV-Anlage kommen aus unserem Meisterbetrieb.

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Schildern Sie uns Ihr Projekt – wir melden uns und beraten Sie ehrlich.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Was kostet eine PV-Anlage mit Speicher?

Je nach Größe und Speicherkapazität liegt eine schlüsselfertige Anlage mit Speicher häufig im Bereich von rund 18.000 bis über 30.000 €. Den konkreten Preis ermitteln wir nach Dachbegehung und Verbrauchsanalyse. Für eine belastbare Planung betrachten wir nutzbare Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Statikhinweise, Zählerschrank und den zeitlichen Stromverbrauch. Erst daraus ergeben sich sinnvolle Generator- und Speichergröße sowie eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Nach Auskunft des Landes Schleswig-Holstein gilt die PV-Pflicht seit dem 29. März 2025 grundsätzlich für neue Wohn- und Nichtwohngebäude; bei Dachrenovierungen über zehn Prozent betrifft sie Nichtwohngebäude, nicht renovierte Wohngebäudedächer. Ersatzmaßnahmen, ungeeignete Flächen und Härtefälle sind im Einzelfall zu prüfen. Netzanschluss, Messkonzept und Registrierung werden ebenfalls projektbezogen geklärt. Deshalb bestätigen wir weder Pflicht noch Förderhöhe pauschal, sondern beziehen Bauart, Zeitpunkt und aktuelle Vorgaben in die konkrete Planung ein. Das Ergebnis erläutern wir mit Annahmen und Schnittstellen, damit Angebot, Eigenverbrauch und mögliche spätere Erweiterungen transparent vergleichbar bleiben.

Gilt in Schleswig-Holstein eine PV-Pflicht?

Seit dem 29. März 2025 gilt sie grundsätzlich für Neubauten; bei Dachrenovierungen über zehn Prozent betrifft sie Nichtwohngebäude, nicht bestehende Wohngebäude. Für eine belastbare Planung betrachten wir nutzbare Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Statikhinweise, Zählerschrank und den zeitlichen Stromverbrauch. Erst daraus ergeben sich sinnvolle Generator- und Speichergröße sowie eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Nach Auskunft des Landes Schleswig-Holstein gilt die PV-Pflicht seit dem 29. März 2025 grundsätzlich für neue Wohn- und Nichtwohngebäude; bei Dachrenovierungen über zehn Prozent betrifft sie Nichtwohngebäude, nicht renovierte Wohngebäudedächer. Ersatzmaßnahmen, ungeeignete Flächen und Härtefälle sind im Einzelfall zu prüfen. Netzanschluss, Messkonzept und Registrierung werden ebenfalls projektbezogen geklärt. Deshalb bestätigen wir weder Pflicht noch Förderhöhe pauschal, sondern beziehen Bauart, Zeitpunkt und aktuelle Vorgaben in die konkrete Planung ein. Das Ergebnis erläutern wir mit Annahmen und Schnittstellen, damit Angebot, Eigenverbrauch und mögliche spätere Erweiterungen transparent vergleichbar bleiben.

Wer baut die Anlage?

Planung, Elektroinstallation und Anschluss laufen über unseren eigenen Meisterbetrieb – ein fester Ansprechpartner von der Beratung bis zur Inbetriebnahme. Für eine belastbare Planung betrachten wir nutzbare Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Statikhinweise, Zählerschrank und den zeitlichen Stromverbrauch. Erst daraus ergeben sich sinnvolle Generator- und Speichergröße sowie eine realistische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Nach Auskunft des Landes Schleswig-Holstein gilt die PV-Pflicht seit dem 29. März 2025 grundsätzlich für neue Wohn- und Nichtwohngebäude; bei Dachrenovierungen über zehn Prozent betrifft sie Nichtwohngebäude, nicht renovierte Wohngebäudedächer. Ersatzmaßnahmen, ungeeignete Flächen und Härtefälle sind im Einzelfall zu prüfen. Netzanschluss, Messkonzept und Registrierung werden ebenfalls projektbezogen geklärt. Deshalb bestätigen wir weder Pflicht noch Förderhöhe pauschal, sondern beziehen Bauart, Zeitpunkt und aktuelle Vorgaben in die konkrete Planung ein. Das Ergebnis erläutern wir mit Annahmen und Schnittstellen, damit Angebot, Eigenverbrauch und mögliche spätere Erweiterungen transparent vergleichbar bleiben.